Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gender-Hinweis
Aus Gründen der Lesbarkeit verwenden wir bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern innerhalb dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die männliche Form. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat ausschließlich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
2. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Vertragsbeziehungen, Lieferungen und Leistungen zwischen der Kontrast Personalberatung GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden bzw. Mandatsgebern (nachfolgend Auftraggebern), sowie für sämtliche Informationen und die Nutzung der Internet-Seiten der Kontrast Personalberatung GmbH.
Abweichenden Bedingungen (wie Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen) des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese finden nur Anwendung, wenn dies vom Auftragnehmer ausdrücklich akzeptiert und schriftlich angenommen wurde.
3. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.
Zwischen Auftraggeber und Aufragnehmer kommt ein Vertrag zustande, wenn der Auftragnehmer ein mit rechtverbindlicher Unterschrift des Auftraggebers versehenes Angebot per Post, per Fax, per qualifizierter E-Mail oder in anderer elektronischer Form zugesandt bekommt.
4. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Dienstleistungen im Bereich Headhunting & Kandidatengewinnung, Personalberatung & Personalbindung sowie Auswahlverfahren und Eignungsprüfung auf dienstvertraglicher Basis.
Vertragsgegenstand ist der Inhalt des jeweiligen vom Auftraggeber unterzeichneten Angebotes des Auftragnehmers.
5. Leistungsänderung
Der Auftraggeber kann eine Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs in schriftlicher Form beim Auftragnehmer anfragen. Nach Erhalt eines schriftlichen Änderungsantrags wird der Auftragnehmer die Änderung daraufhin überprüfen, ob und zu welchen Bedingungen / Konditionen diese durchführbar ist. Der Auftragnehmer informiert daraufhin den Auftraggeber über das Ergebnis der Überprüfung.
Ist der Auftraggeber mit den Bedingungen der Leistungsänderung einverstanden, kann dieser die Leistungsänderung schriftlich beim Auftragnehmer beauftragen. Die Änderungen werden jedoch erst durch ausdrückliche und schriftliche Rückbestätigung des Auftragnehmers rechtsgültig.
6. Kündigung
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
6.1. Kündigung des Auftraggebers
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Eine Kündigung des Auftraggebers vor Ablauf der Vertragslaufzeit entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütungen. Die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sind gemäß den vertraglich vereinbarten Konditionen abzurechnen.
Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber vor Ablauf der Vertragslaufzeit wird das vertraglich vereinbarte Ausfallhonorar fällig.
6.2. Kündigung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer kann den Vertrag fristlos kündigen soweit ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn
- der Auftraggeber seine (vertraglich) vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht erfüllt,
- der Auftraggeber seine (vertraglich) vereinbarten Vertraulichkeitspflichten nicht erfüllt,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Auftraggebers eröffnet wird oder ein laufendes Insolvenzverfahren bekannt wird.
7. Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer bzw. deren bevollmächtigten Personen alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Kommt der Auftraggeber seinen (vertraglich) vereinbarten Mitwirkungspflichten nicht, oder nicht in vollem Umfang nach so sind etwaige hierdurch entstehende Mehraufwände des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu erstatten.
Bei wiederholter Verletzung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers hat der Auftragnehmer das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Vertrages aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers, wird das vertraglich vereinbarte Ausfallhonorar fällig.
8. Vermittlungshonorar
Dem Auftragnehmer entsteht – sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden - ein Anspruch auf ein Vermittlungshonorar (erfolgsbezogene Leistungsvergütung), sobald zwischen einem vom Auftragnehmer vorgeschlagenen Kandidaten und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt. Als Beschäftigungsverhältnis versteht sich jedes Arbeitsverhältnis oder selbstständiges Dienstverhältnis (beispielsweise im Rahmen einer freien Mitarbeit).
Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als zustande gekommen, sobald zwischen einem Kandidaten und dem Auftraggeber ein Arbeits- oder Dienstvertrag geschlossen wird, spätestens jedoch mit Aufnahme der Tätigkeit durch den Kandidaten.
Ein Anspruch auf Vermittlungshonorar entsteht auch in folgenden Fällen:
- Wenn es zu einem Beschäftigungsverhältnis zwischen einem vorgeschlagenen Kandidaten und einem Dritten kommt, sofern zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber eine enge persönliche oder wirtschaftliche Beziehung besteht. Dies ist insbesondere, aber nicht ausschließlich der Fall, wenn es sich bei dem Dritten und dem Auftraggeber um verbundene Unternehmen oder Partnerunternehmen handelt.
- Wenn der Auftraggeber Informationen zu einem vorgeschlagenen Bewerber an einen Dritten weitergibt und zwischen dem Dritten und dem Bewerber ein Beschäftigungsverhältnis zustande kommt.
Das Vermittlungshonorar berechnet sich anhand eines vertraglich vereinbarten Prozentsatzes des zwischen Auftraggeber und Kandidaten vertraglich vereinbarten Bruttojahresgehaltes.
Als Bruttojahresgehalt ist das zwischen Auftraggeber und Kandidat vereinbarte auf ein Jahr (12 Monate) gerechnetes Bruttogehalt unter Einschluss sämtlicher Zusatzleistungen und Sonderzahlungen zu verstehen.
Bei einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen einer freien Mitarbeit ist die auf ein Jahr (12 Monate) gerechnete Vergütung (bspw. anhand Tagessätzen) bei einer 100% Auslastung exklusive Umsatzsteuer zu verstehen.
Sofern vertraglich keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, besteht der Anspruch auf Vermittlungshonorar unabhängig von Dauer, Beendigung oder Nichtantritt des Arbeitsverhältnisses fort.
Der Anspruch auf Vermittlungshonorar in voller Höhe besteht für die Dauer von zwei Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung, sofern innerhalb dieser Frist ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Auftraggeber und einem durch den Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten zustande kommt.
9. Informationspflicht zur Ermittlung von Honoraransprüchen
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem übermittelten Kandidaten unverzüglich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Darüber hinaus ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer jegliche Angaben zum Beschäftigungsverhältnis mitzuteilen, welche für die Ermittlung des Vermittlungshonorars relevant sind.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, als Berechnungsgrundlage eine angemessene und marktübliche Vergütung entsprechend der Qualifikation des übermittelten Kandidaten anzusetzen, sofern der Auftraggeber - auch nach Aufforderung mit angemessener Fristsetzung - der Informationspflicht nicht oder nicht in ausreichendem Maße nachkommt. Liegt das tatsächlich vereinbarte Bruttojahresgehalt über der angesetzten Berechnungsgrundlage, ist die Differenz nachzuberechnen.
Ein geringeres tatsächlich vereinbartes Bruttojahresgehalt ist durch den Auftraggeber durch entsprechende Nachweise zu belegen.
10. Mitursächlichkeit unserer Dienstleistung
Ein Anspruch auf das vertraglich vereinbarte Vermittlungshonorar entsteht auch bei Mitursächlichkeit der Tätigkeit des Auftragnehmers für eine Begründung eines entsprechenden Beschäftigungsverhältnisses beim Auftraggeber.
Liegt dem Auftraggeber eine aktuelle Bewerbung eines vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten für die zu besetzende Vakanz bereits aus anderer Quelle vor, so ist dies dem Auftragnehmer unverzüglich in Textform anzuzeigen, um eine Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit auszuschließen. Ältere Vorbewerbungen eines vom Auftragnehmer vorgestellten Kandidaten schließen eine Mitursächlichkeit unserer Dienstleistung nicht aus.
11. Vertraulichkeit
Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich wechselseitig, sämtliche während der Vertragsbeziehung übermittelten Unterlagen und Informationen vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des jeweils anderen an Dritte weiterzugeben oder zu nutzen, es sei denn, die Weitergabe dient der Vertragsdurchführung oder erfolgt aufgrund gesetzlicher / rechtlicher Verpflichtungen.
Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung fort.
12. Datenschutz von Kandidatendaten
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer übermittelten personenbezogenen Daten von Kandidaten ausschließlich zur Durchführung der vertraglichen Vereinbarung bzw. zum Zweck der Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zu verarbeiten und eine DSGVO konforme Verarbeitung der übermittelten Daten sicher zu stellen.
13. Gewährleistung / Haftung
Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Schadensersatzansprüchen, die auf Vorsatz oder grobe Fährlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer zudem nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden.
Darüber hinaus haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Haftungsansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Weitere Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.
Insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für Ansprüche die auf Verletzungen der gesetzlichen Bestimmungen gemäß DSGVO, AGG, SGB IX, FüPoG II oder Art. 33 Abs. 2 GG durch den Auftraggeber gegenüber Kandidaten beruhen.
14. Urheberrecht
Diese Website und die auf ihr bereitgestellten Informationen sind weltweit urheberrechtlich aufgrund der Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben vorbehalten. In keiner Form ist ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters eine gewerbliche Nutzung der Website und der darin enthaltenen Inhalte zulässig.
14.1. Verbot von Bild-/, Video-/ und Tonaufzeichnungen
Das Mitschneiden und/oder Aufzeichnen von jeglichem Bild-, Video-, und/oder Tonmaterials während Telefonaten, Videotelefonaten und/oder Gesprächen mit Angestellten oder Vertretern der Kontrast Personalberatung GmbH ist strengstens untersagt. Darüber hinaus wird jegliche Form der Veröffentlichung, Verbreitung oder Nutzung solcher unbefugten Aufnahmen als Geheimnisverrat gewertet und unverzüglich zur Anzeige gebracht.
15. Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
15.1. Vertragsschluss auf Rechnung Dritter
Bei einer Bestellung oder Beauftragung auf Rechnung Dritter gelten Rechnungsempfänger und Leistungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Eine spätere Änderung des Rechnungsempfängers auf Wunsch des Leistungsempfängers bedeutet den stillschweigenden Schuldbeitritt dieses Rechnungsempfängers.
Mit der Bestellung oder Beauftragung auf Rechnung Dritter oder der Beauftragung zur nachträglichen Änderung des Rechnungsempfängers versichert der Leistungsempfänger stillschweigend, dass das Einverständnis des Rechnungsempfängers hierfür vorliegt
15.2. Rechnungsstellung und Rechnungsänderung
Die Rechnungsstellung erfolgt an den bei Vertragsschluss angegebenen Rechnungsempfänger. Wird kein separater Rechnungsempfänger angegeben, erfolgt die Rechnungsstellung automatisch an den angegebenen Leistungsempfänger. Bei einer nachträglichen Rechnungsänderung, die nicht durch den Auftragnehmer zu verantworten ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Servicegebühr in Höhe von € 100,- netto zu erheben.
15.3. Zahlungsbedingungen
Alle Rechnungen sind mit Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.
Ist der Rechnungsbetrag am 31. Tag nach Erhalt der Rechnung nicht auf dem angegebenen Bankkonto eingegangen, ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben.
Bei fortgesetztem Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, weitere Schritte einzuleiten. Hierzu gehört unter anderem die Abgabe der Forderung an einen entsprechenden Inkassodienstleister.
16. Eigentumsvorbehalt
Der Auftragnehmer behält bis zur vollständigen Zahlungen aller vertraglich vereinbarten Forderungen das Eigentum an jeglichen erbrachten Lieferungen und Leistungen.
Darunter fallen ebenfalls übermittelte Auswertungen, Berichte, Statistiken sowie weitere digitale Dokumente und Informationen.
17. Gerichtsstand
Für diesen Vertrag sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
17.1. Gerichtsstand für Unternehmen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber als Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen anzusehen ist.
17.2. Gerichtsstand für Privatpersonen
Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Wohnort des Auftraggebers, soweit dieser als Privatperson anzusehen ist.
18. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen aus diesem Vertragsverhältnis unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Version 1.0 vom 04.11.2022
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