Jede vierte Stellenanzeige ist diskriminierend
2009 kam eine Untersuchung einer Anwaltssozietät zu dem Schluss, dass nach dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) kaum noch diskriminierende Stellenanzeigen geschaltet würden.
Professor Martin Schneider, Lehrstuhlinhaber für BWL an der Universität Paderborn, hinterfragte die Ergebnisse und ging in einer eigenen Studie der Vermutung nach, dass trotz AGG in nennenswertem Umfang Stellenanzeigen diskriminierend verfasst werden.
Vom Ergebnis der Untersuchung, in der 332 Print-Stellenanzeigen analysiert wurden, zeigte sich Schneider selbst „überrascht“. 2010 war danach noch jede vierte Stellenanzeige nicht neutral formuliert. Dennoch haben das AGG und die Diskussion darüber positiv gewirkt. Der Untersuchung zufolge ist der Anteil diskriminierender Stellenanzeigen von 47 Prozent (2005) auf 25 Prozent zurückgegangen. Zurückzuführen ist der Effekt vor allem auf eine Entwicklung: In kleinen Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten ist der Anteil nicht neutraler Stellengesuche besonders stark gesunken.
Ein Befund der Studie gibt vor dem Hintergrund der Diskussion über die Frauenquote und das Potenzial, das weibliche Arbeitnehmerinnen auf knapper werdenden Arbeitsmärkten bilden, besonders zu denken. Schneider hat ermittelt, dass fast alle nicht neutralen Stellenanzeigen auf das Konto geschlechtsspezifischer Diskriminierung gehen. Makroökonomisch „effizient“ sei das nicht, meint Schneider. Schließlich würde dadurch eine ganze Gruppe davon abgehalten, sich zu bewerben.