Hochschule Flensburg sucht neue Kanzler:in (m/w/d) für Nachfolgeregelung – unsere Personalberater:innen unterstützen
Stellenausschreibung Leitung Hochschulverwaltung in Schleswig-Holstein – Bewerbungsfrist 21.10.2022
Unsere Headhunter:innen unterstützen aktuell die Hochschule Flensburg bei der Rekrutierung geeigneter Kandidat:innen für die Nachfolge der Kanzlerin. Bewerbungsschluss für die Vakanz ist der 21. Oktober 2022 – dann startet das hochschulinterne Auswahlverfahren.
Leitung der Hochschulverwaltung
Zu den zentralen Aufgabenbereichen des oder der Kanzler:in zählen die Leitung der Hochschulverwaltung unter dem Gesichtspunkt der Dienstleistungsorientierung sowie die Steuerung der langfristigen Finanzierungssicherheit. Der oder die Kanzler:in wird für die Bewirtschaftung des gesamten Hochschulbudgets zuständig sein und die Hochschule gegenüber Ministerien und anderen Kooperationspartnern vertreten.
Modernisierung und Digitalisierung
Des Weiteren soll er oder sie kontinuierlich an der Optimierung und Digitalisierung der Verwaltungsprozesse arbeiten und die Modernisierungsprozesse gemeinsam mit dem Präsidium für die gesamte Hochschule maßgeblich prägen. Dabei hat der oder die Kanzler:in als hauptamtliches Mitglied des Präsidiums und verantwortliche Leitungsposition viel Gestaltungsspielraum.
Berufserfahrung gefordert
Für die Stelle mit Verantwortung für rund 270 Mitarbeitende und das Hochschulbudget wird von den Kandidat:innen ein abgeschlossenes Masterstudium sowie mehrere Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Rechtspflege erwartet.
Darüber hinaus sollten Bewerber:innen einschlägige Erfahrung im Finanzmanagement und der Organisationsentwicklung vorweisen können. Erfahrung im Bereich Modernisierung und Digitalisierung sind ebenfalls wünschenswert. Für die Stelle sind zudem Deutsch auf Muttersprachenniveau und Englisch auf mindestens C1-Level Voraussetzung.
Attraktives Stellenprofil geboten
Die Hochschule bietet im Gegenzug eine attraktive Besoldung zuzüglich Funktionsleistungsbezügen sowie ein Beamtenverhältnis auf Zeit. Der oder die Kanzler:in wird für sechs Jahre gewählt – eine Wiederwahl ist dabei möglich. Zudem wird er oder sie im Zuge der pensionsbedingten Nachfolgeregelung professionell eingearbeitet.