Headhunting Medizin & Pflege
Datum: 16. Februar 2022

Deutsche Ärzt:innen im Ausland

Immer wieder treten an uns als Headhunting Agentur Ärzt:innen heran, die gerne – zumindest für eine gewisse Zeit – im Ausland arbeiten wollen. Zum einen sind das Personen, mit verschiedenen Nationalitäten, die zum Studieren nach Deutschland gekommen sind und jetzt wieder zurück in ihr Heimatland oder auch in andere Länder wollen – hier verzeichnet Deutschland vor allem einen Abgang nach Griechenland, Ungarn und Tschechien.

Auf der anderen Seite reizt auch immer wieder deutsche Ärzt:innen der Gang ins Ausland – das sind rund 2.000 im Jahr, die zu großen Teilen nach Österreich und in die Schweiz, in die USA oder nach Großbritannien und Frankreich gehen.

Sprachkenntnisse als Voraussetzung

An den beliebtesten Ländern unter deutschen Ärzt:innen lässt sich schon eine erste Voraussetzung für die Anerkennung in einem anderen Land erkennen – die Sprache.

Um als Ärzt:in in einem anderen Land arbeiten zu können, muss man einen Nachweis über die jeweilige Landessprache auf mindestens B2-Niveau vorlegen können. Darüber hinaus ist häufig auch eine Fachsprachenprüfung für den Bereich Medizin Voraussetzung für die Anerkennung.

Europäisches Ausland, Europäischer Wirtschaftsraum & Schweiz

An den oben genannten Ländern lässt sich zudem ganz richtig vermuten, dass ein Wechsel innerhalb der EU, dem EWR und in die Schweiz deutlich einfacher ist. Das liegt daran, dass das Medizinstudium in diesen Ländern vereinheitlicht ist und der Abschluss automatisch in allen Mitgliedstaaten anerkannt wird. Das gilt in den meisten Fällen neben der Grundausbildung auch für die Facharztweiterbildung.

Außereuropäisches Ausland

Möchte man als Ärzt:in in einem Land außerhalb der EU, der Schweiz oder dem Europäischen Wirtschaftsraum arbeiten, ist die Anerkennung des Abschlusses immer eine Einzelfallentscheidung der jeweiligen Landesbehörde. In der Regel muss das ärztliche Examen in der Landessprache nachgeholt werden.

Für genaue Informationen ist es sinnvoll, im Vorgang die Behörden im Zielland und auch die jeweilige Landesärztekammer hier in Deutschland zu kontaktieren. Die können Ihnen mit detaillierten Informationen weiterhelfen. Einen grundlegenden Überblick zu verschiedenen Ländern bietet zudem folgende Webseite: Als Arzt ins Ausland.

Weiterbildung im Ausland

Für viele deutsche Ärzt:innen ist zudem eine Weiterbildung im Ausland interessant. Dies ist allerdings nicht überall einfach möglich und es gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Auch hier ist es sinnvoll, sich bei der jeweiligen Behörde genau zu erkundigen.

Zudem sollte man im Blick haben, ob die Ausbildung oder Weiterbildung bei einer Rückkehr hier in Deutschland überhaupt anerkannt wird. Hier helfen ebenfalls die Landesärztekammern weiter, wobei eine verbindliche Zusage im Vorfeld in keinem Fall möglich ist.

Grundsätzlich muss für die Anerkennung in Deutschland die Weiterbildung mindesten über sechs Monate erfolgen und in einem weiterbildungsbefugten Haus bei angemessener Bezahlung erfolgen. Zudem fordern die Ärztekammern ein Zeugnis mit detaillierten Angaben zu den Tätigkeiten und den konkreten Inhalten der Weiterbildungsordnung.

Allgemeine Nachweise

Neben dem Sprachnachweis werden verschiedene weitere Dokumente für die Approbation in einem anderen Land gefordert. Dazu zählen in der Regel ein Identitätsnachweis, der Lebenslauf, Geburtsurkunde, Führungszeugnis und Leumundszeugnis sowie alle Unterlagen zu Ihrer Ausbildung. Außerhalb der EU, EWR und der Schweiz ist dabei neben dem Zeugnis meist auch eine detaillierte Stunden- und Fächerübersicht sowie Nachweise über praktische Erfahrungen nötig. Alle diese Unterlagen müssen in der Regel in Deutsch sowie der jeweiligen Landessprache vorliegen.

Darüber hinaus sollten Sie Zeugnisse bisheriger Arbeitgeber einreichen. Für das Arbeiten im Nicht-EU-Ausland kann zudem ein Visum mit Arbeitserlaubnis erforderlich sein.

Das Gesundheitssystem im Zielland

Zudem ist es immer sinnvoll, sich vor dem Gang ins Ausland über das Gesundheitssystem im Zielland zu informieren, da dieses vom Deutschen abweichen kann. So gibt es Ländern, die keine niedergelassenen Ärzt:innen kennen, oder in denen Ärzt:innen nie nur im Krankenhaus, sondern immer auch in der eigenen Praxis arbeiten.

Sie sind Ärzt:in aus dem Ausland und wollen hier in Deutschland arbeiten. Dann lesen Sie hier nach, wie Sie die deutsche Approbation erhalten.

Checkliste

Um als Ärzt:in im Ausland zugelassen zu werden, benötigen Sie mindestens folgende Unterlagen:


Alle Unterlagen müssen in Deutsch sowie der jeweiligen Landessprache vorliegen. Je nach Zielland können zudem weitere Nachweise und Unterlagen gefordert werden.

Entwicklungshilfe im Ausland

Neben dem regulären Arbeiten und Weiterbildungen im Ausland haben Ärzt:innen zudem die Möglichkeit, sich in der Entwicklungshilfe zu engagieren. Hier besteht zum Beispiel über die Organisation German Doctors die Option, für einen Kurzeinsatz von wenigen Wochen in Ausland zu gehen oder langfristig in einem der Projekte zu helfen. Vor Ort arbeiten Sie im einheimischen Gesundheitssystem mit dem dortigen Gesundheitspersonal. Voraussetzung sind bei dieser Organisation mindestens drei Jahre Berufserfahrung sowie Englischkenntnisse. Die Altersgrenze beträgt zudem 70 Jahre und die Bereitschaft zum unentgeltlichen Einsatz sollte bestehen.

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