Azubis aus dem Ausland – Absolventen Deutscher Auslandsschulen für Ihren Betrieb
An 140 Schulen in 72 Ländern kann das deutsche Abitur erworben werden. Absolvent:innen einer Deutschen Auslandsschule haben dabei einen erleichterten Zugang zu einer Ausbildung in Deutschland, müssen aber verschiedene Anforderungen, Kriterien und Formalien erfüllen, wenn sie sich bewerben wollen. So brauchen die Bewerber:innen ein Visum und eine in Deutschland gültige Krankenversicherung.
Das Visum
Ein entsprechendes Visum, um sich in Deutschland auf einen Ausbildungsplatz bewerben zu können, wird in der Regel von der deutschen Auslandsvertretung des Auswärtigen Amts in dem jeweiligen Land ausgestellt und ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. So muss der Bewerber:in Deutschkenntnisse und die Lebensunterhaltssicherung nachweisen, sowie den Abschluss an einer Deutschen Auslandsschule auf dem entsprechenden Niveau für die angestrebte Ausbildung. Darüber hinaus darf der Bewerber:in nicht älter als 25 Jahre sein.
Folgende Dokumente werden (normalerweise) für die Überprüfung verlangt:
- Reisepass
- Schulabschluss-Nachweis
- Finanzierungsnachweis
- Nachweis über Deutschkenntnisse
- Antragsformular für das Visum selbst
Die Bearbeitungszeit für einen solchen Antrag liegt zwischen einigen Tagen und mehreren Wochen - die Bearbeitungsgebühren betragen etwa 75 Euro.
In dem Visum wird die Erlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung als Nebenbestimmung eingetragen und der potenzielle Ausbildungsbetrieb muss angegeben werden. Normalerweise berechtigt dieses Visum zu einer Aufenthaltsdauer von sechs Monaten in Deutschland.
Zustimmung durch Bundesagentur für Arbeit NICHT nötig
Wenn sich junge Erwachsene aus einem Nicht-EU-Land für einen Ausbildungsplatz in Deutschland bewerben, muss normalerweise die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Diese prüft dann, ob deutsche oder europäische Bewerber:innen zur Verfügung stehen, da diese Vorrang hätten.
Bei einer Bewerbung mit einem an deutschen Auslandsschulen erworbenen Abitur entfällt diese Prüfung, was die Einreiseerlaubnis erleichtert.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde für die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis zuständig, welche rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums beantragt werden muss. In einem Stadtkreis oder einer Großen Kreisstadt ist die Stadtverwaltung zuständig, in kreisangehörigen Städten oder Gemeinden das Landratsamt.
Auch für die Aufenthaltserlaubnis müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden:
- Erfüllung der Pass- und Visumspflicht
- Gesicherter Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltszeit in Deutschland
- Ausbildungsvertrag
- Sprachkenntnisse (Pflegebereich: Niveau B2, ansonsten nach den jeweiligen Anforderungen der Arbeitgeber und Berufsschule)
- Eventuell: Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
- Kein Vorliegen eines Ausweisungsinteresses
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags für eine Aufenthaltserlaubnis beläuft sich auf vier bis sechs Wochen und die erstmalige Beantragung kostet etwa 100 Euro.
Während der Ausbildung besteht zudem die Möglichkeit, eine Nebentätigkeit mit maximal zehn Stunden pro Woche auszuüben. Diese darf jedoch nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
Krankenversicherung in Deutschland
Wichtig ist, dass bei der Einreise nach Deutschland eine Krankenversicherung vorliegt. Dieser Nachweis wird spätestens von der Botschaft im Heimatland bei der Abholung des Visums angefordert.
Zum Ausbildungsstart sollte der Azubi sich dann eine geeignete Krankenkasse hier in Deutschland suchen. Der potenzielle Ausbildungsbetrieb kann dabei meist helfen oder hat sogar klare interne Vorgaben.
Einreisebestimmungen Covid-19
Zurzeit sollten die Einreisebestimmungen nach Deutschland, bedingt durch die Corona-Pandemie, beachtet werden. Zu den aktuellen Entwicklungen und Bestimmungen kann man sich zum Beispiel auf der Seite des Auswärtigen Amts0 informieren.