Unsere Personalberater:innen unterstützen Besetzung von Schlüsselposition mit Auswahlverfahren und Bestenauslese
Unser Personalberater-Team rekrutiert als Headhunting Agentur Expert:innen, Spezialist:innen aber auch Führungskräfte bis hin zum Management für Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen. Durch intensive Direktansprache und Executive Search finden wir in der Regel schnell mindestens drei passende Kandidat:innen für eine Vakanz.
Trotzdem verzichten die Unternehmen immer wieder auf ein Auswahlverfahren, das gerade, und vor allem überaus wichtig bei Schlüsselpositionen, die einzelnen Management- und SoftSkill-Kompetenzen ab- sowie hinterfragen kann, um auch wirklich die passenden Kandidat:innen auszusuchen.
Denn ein reiner Lebenslaufcheck durch die Personalabteilung reicht oft nicht, um die Passung genau zu eruieren – erst durch die Expertise der geschulten Personalberater sowie durch besondere Test- und Auswahlinstrumente und spezielle Aufgabenstellung auf der Grundlage des Anforderungsprofils, wird eine Auswahl für eine nachhaltige Stellenbesetzung gewährleistet.
Modulare konfigurierbare Auswahlverfahren
Deswegen bieten wir als Full-Service-Agentur Unterstützung bei dieser Besten-Auswahl an, um eine bestmögliche Personallösung für die zu besetzende Stelle anzustreben. Je nach Bedarf führen unsere Expert:innen für Human Resource individuelle und an die Stelle angepasste Auswahlverfahren bis hin zu umfassenden Assessment-Centerverfahren durch.
Unser Team aus festangestellten und akademisch ausgebildeten Personalberater:innen hat dabei fast 30 Jahre Erfahrung in der Planung und Durchführung entsprechender Auswahltage - und bereitet nicht nur die Aufgaben und Fragen für die Kandidat:innen vor, sondern schult darüber hinaus ebenso die teilnehmenden Beobachter:innen entsprechend.
Beachtung gesetzlicher Vorgaben
Als erfahrene Headhunting Agentur und Personalberatung, die strukturiert und mit extern geprüften Prozessen arbeitet, achten wir genau auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Bei allen Aufträgen zu Auswahlverfahren wird das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG), das neu verabschiedete zweite Führungspositionen-Gesetz (II. FüPoG), die Datenschutzverordnung (DSGVO) und auch die Artikel 3 und 33 des Grundgesetzes beachtet.
Damit sind unsere Auftraggeber bei ihrer Personalentscheidung rechtlich abgesichert und können Stellenbesetzungen und Nachfolgeregelungen klage arm meistern. Ein Assessment-Center oder Auswahlverfahren nach klaren Vorgaben hilft zudem, die Entscheidung intern zu legitimieren.