Berufseinstieg gehobener Dienst
Öffentliche Dienst als Arbeitgeber. Berufseinstieg und Karriereperspektive in der öffentlichen Verwaltung
1. Definition und Bereiche im öffentlichen Dienst
Der gehobene Dienst ist eine der vier Laufbahngruppen im öffentlichen Dienst in Deutschland und liegt zwischen dem mittleren und dem höheren Dienst. Er umfasst eine Vielzahl von Berufen in verschiedenen Bereichen wie Verwaltung, Finanzen, Polizei, Justiz und Bildung.
2. Einstiegsvoraussetzungen
Die Einstiegsvoraussetzungen für den gehobenen Dienst variieren je nach Fachbereich, aber generell wird mindestens die Fachhochschulreife oder ein Bachelor-Abschluss benötigt. Oft ist auch der Abschluss einer spezifischen Fachhochschule des öffentlichen Dienstes (z.B. Verwaltungsfachhochschule) erforderlich. Der Einstieg erfolgt meist über ein Auswahlverfahren, das aus einem schriftlichen Test, einem persönlichen Gespräch und manchmal auch einem Assessment-Center besteht.
3. Stellenangebote und Positionen
Stellenangebote finden sich auf den Websites öffentlicher Einrichtungen, auf spezialisierten Jobportalen für den öffentlichen Dienst sowie auf den Seiten der Kommunen, Länder und des Bundes. Typische Positionen im gehobenen Dienst sind zum Beispiel Sachbearbeiter, Abteilungsleiter oder Referent in verschiedenen Ministerien und Behörden.
4. Gehalt und Vergütung
Das Gehalt im gehobenen Dienst richtet sich nach den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD bzw. TV-L) oder den Besoldungstabellen für Beamte. Als Angestellter liegt das Einstiegsgehalt oft bei etwa EUR 3.000 bis EUR 4.000 brutto pro Monat, abhängig von der genauen Position und Erfahrung. Beamte im gehobenen Dienst werden nach A9 bis A13 der Bundesbesoldungsordnung vergütet, was vergleichbare Bruttoentgelte bedeutet, allerdings mit gewissen steuerlichen und sozialen Vorteilen.
5. Unterschied zwischen Angestelltenverhältnis und Beamtenstellen
- Angestellte
sind nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes beschäftigt, haben Anspruch auf Sozialleistungen wie Rentenversicherung und Arbeitslosengeld und können ihre Arbeitsverträge flexibler gestalten. - Beamte
hingegen haben ein lebenslanges Beschäftigungsverhältnis, sind nicht sozialversicherungspflichtig, erhalten stattdessen eine Pension und genießen eine größere Arbeitsplatzsicherheit.
6. Soziale Absicherung
Die soziale Absicherung unterscheidet sich signifikant zwischen Angestellten und Beamten. Angestellte sind in der gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung) vollversichert. Beamte erhalten Beihilfen im Krankheitsfall und eine Pension im Ruhestand, sind aber beispielsweise nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert.
Dieser Überblick sollte dir einen guten Einblick in die Struktur, Voraussetzungen und Konditionen des gehobenen Dienstes im öffentlichen Sektor Deutschlands geben.