Der Weg zur Ausbildung in Deutschland - Bewerber:innen aus Nicht-EU-Staaten
Für die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz in Deutschland ist es in einem ersten Schritt sinnvoll, dass das Zeugnis oder eine vergleichbare Qualifikation, die im Heimatland erworben wurden, anerkannt wird. Bei den sogenannten reglementierten Berufen ist das sogar Voraussetzung für die Bewerbung. Hier ein Überblick, welche darunter fallen.
Taucht der eigene Ausbildungsberuf nicht in der Liste auf, ist eine Anerkennung des Schulabschlusses keine Voraussetzung, meist aber dennoch sinnvoll. Für allgemeine Informationen zu Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland - hier der passende Link.
So funktioniert die Anerkennung des Zeugnisses oder der Qualifikation
Für die Anerkennung des Zeugnisses muss dieses zunächst übersetzt und beglaubigt werden, bevor die eigentliche Anerkennung eingereicht wird. Um die passende Anerkennungsstelle zu finden, muss bereits der voraussichtliche Ausbildungsort bekannt sein.
Bei der Anerkennungsstelle müssen neben dem Original oder einer beglaubigten Kopie des Zeugnisses verschiedene weitere Dokumente eingereicht werden:
- Antrag, aus welchem hervorgeht, warum die Anerkennung des ausländischen Bildungsnachweises benötigt wird
- Lebenslauf mit schulischem und gegebenenfalls beruflichen Werdegang
- Fotokopie des Passes mit Aufenthaltstitel oder Bundespersonalausweis/ Bundesvertriebenenausweis (bei Namensänderung auch Fotokopie der Heiratsurkunde)
Die Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz
Wenn das Zeugnis in Deutschland anerkannt wurde, kann Sich der/die Interessierte damit auf einen Ausbildungsplatz bewerben – zusätzliche, von dem Unternehmen angeforderte, Unterlagen, sollten nach Möglichkeit in Deutsch mit übermittelt werden.
Ich habe meinen Ausbildungsplatz – was jetzt?
Wenn die eigene Bewerbung auf einen Ausbildungsplatz erfolgreich war, ist der nächste Schritt die Beantragung eines Visums und der Aufenthaltserlaubnis. Dafür muss nachgewiesen werden, dass man in Deutschland krankenversichert ist.
Das Visum für die Einreise nach Deutschland wird von der deutschen Auslandsvertretung des jeweiligen Landes erteilt. Darin wird die Erlaubnis zur Aufnahme einer Ausbildung als Nebenbestimmung eingetragen und der voraussichtliche Ausbildungsbetrieb angegeben. Normalerweise berechtigt dieses Visum zu einer Aufenthaltsdauer in Deutschland von 6 Monaten.
Krankenversicherung in Deutschland
Wichtig ist, dass ab der Einreise nach Deutschland eine Krankenversicherung vorliegt. Dieser Nachweis wird von der Botschaft im Heimatland spätestens bei der Abholung des Visums angefordert. Zunächst sollte also überprüft werden, ob mit der bestehenden Krankenversicherung aus dem jeweiligen Heimatland ein Aufenthalt in Deutschland mitversichert ist.
Spätestens zum Ausbildungsstart sollten sich die Interessierten eine geeignete Krankenkasse in Deutschland suchen. Oft Unterstützen die Ausbildungsbetriebe dabei oder haben sogar konkrete Vorgaben.
Aufenthaltserlaubnis beantragen
Nach der Einreise ist die Ausländerbehörde für die Bewilligung der Aufenthaltserlaubnis zuständig, die rechtzeitig vor dem Ablauf des Visums beantragt werden muss. In einem Stadtkreis oder einer großen Kreisstadt ist die Stadtverwaltung zuständig, in einer kreisangehörigen Stadt oder einer Gemeinde das Landratsamt.
Auch für die Aufenthaltserlaubnis müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden, die wir hier zusammengefasst haben:
- Erfüllung der Pass- und Visumspflicht
- Gesicherter Lebensunterhalt für die gesamte Aufenthaltszeit in Deutschland
- Ausbildungsvertrag
- Sprachkenntnisse (Pflegebereich: Niveau B2, ansonsten in Verantwortung von Arbeitgeber und Berufsschule)
- Ggf. Registrierung des Ausbildungsbetriebs bei der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Zudem darf kein Ausweisungsinteresse vorliegen und die Bundesagentur für Arbeit muss dem Antrag auf einen Ausbildungsplatz in Deutschland zugestimmt haben.
Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
Bevor man als Bewerber:in aus Nicht-EU-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis zum Ausbildungszweck erhält, überprüft die Bundesagentur für Arbeit, ob für die Ausbildungsstelle deutsche oder EU-Bewerber zur Verfügung stehen. Nur wenn das nicht der Fall ist, stimmt sie dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu. Von der Prüfung ausgenommen sind alle, die einen Schulabschluss an einer deutschen Auslandsschule erlangt haben.
Die Bearbeitungsdauer eines Antrags für eine Aufenthaltserlaubnis beläuft sich auf circa 4-6 Wochen und kostet bei der erstmaligen Beantragung ungefähr 100 €. Während der Ausbildung besteht zudem die Möglichkeit eine Nebentätigkeit mit maximal 10 Stunden pro Woche ausüben. Diese darf jedoch nichts mit der Ausbildung zu tun haben.
Einreisebestimmungen Covid-19
Aktuell gelten aufgrund der Corona-Pandemie verschärfte Einreisebestimmungen nach Deutschland, die beachtet werden müssen. Zu den aktuellen Entwicklungen und Bestimmungen können Sie sich zum Beispiel über die Seite des Auswärtigen Amts informieren.