Personalberatung Medizin & Pflege
Datum: 21. Mai 2019

Pflegeschulen vor dem aus?! Neues Pflegeberufegesetz (PflBG) bringt große Herausforderungen für die Ausbildungsträger

Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe, welches im Juli 2017 verkündet wurde, wird die Basis für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung für die Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege gelegt.

Die demografische Entwicklung in unsere Gesellschaft hat es nötig gemacht, dass eine Reform vorangetrieben wurde. Der Pflegebedarf und die Versorgungsstrukturen ändern sich ständig und damit auch die Anforderungen an das Pflegepersonal. Sind zurzeit die Ausbildungen in der Kranken- und Kinderkrankenpflege und die in der Altenpflege noch getrennt – weisen aber inhaltlich große Überschneidungen auf – soll mit dem neuen Pflegeberufegesetz nicht nur der Pflegeberuf attraktiver gemacht werden, sondern vor allem die Qualität in der Pflege verbessert werden.

Kurzum: In der neuen generalistischen Pflegeausbildung werden übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen vermittelt.

Berufsabschluss „Pflegefachfrau / Pflegefachmann“

Daher werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als "Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ zusammengeführt.

Vorteil für die Auszubildenden: Die berufliche Pflegeausbildung für die 3 Jahre ist kostenlos, das Schulgeld wird überall abgeschafft und eine Ausbildungsvergütung bezahlt.
In den ersten zwei Jahren wird generalistisch ausgebildet, eine Vertiefung ( zum Beispiel in stationären Langzeitpflege) wird von der zukünftigen Pflegefachkraft festgelegt, nachdem Sie schon alle Bereiche kennt – und dann kann für das letzte Ausbildungsdrittel der Berufsabschluss „ Altenpflegerin“ gewählt werden.

Anforderungen an und Auswirkungen für Pflegeschulen

Zu den üblichen Anforderungen der Pflegeschulen, passendes, ausreichendes und qualifiziertes Ausbildungspersonal sowie Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen,

Die Auswirkungen sind dagegen für die Pflegeschulen besonders gravierend, denn die gesamte Organisation der Ausbildung wird aufwändiger, die Kooperation mit den Trägern und die Vernetzung werden wichtiger, durch die Stärkung der Praxisanleitung und Praxisbegleitung wird es personelle Veränderungen, Nachschulungen sowie Schulung der Praxisanleiter und Lehrkräfte geben müssen und die Erstellung eines schulinternen Curriculums muss bis zum Start 2020 fertig gestellt werden.

Umfangreiches Changemanagement

Darüber hinaus wird ein Kraftakt vorgenommen werden müssen, die notwendigen Personalschlüssel zu erfüllen: Eine Neuberechnung der Budgets, aber auch die nicht sicherlich einfache Gewinnung und Einstellung neuer Mitarbeiter.

Größtes Problem den sowohl die Träger als auch Ausbildungsinstitute haben werden, sind die verpflichtenden Praxiseinsätze der Auszubildenden. Genau dies bemängelt auch Friedhelm Fiedler, Vizepräsident beim Arbeitgeberverband Pflege, an der Ausbildungs- und Prüfverordnung: „Die Träger sind zum Beispiel für die Bereitstellung aller Praxiseinsätze verantwortlich. Es müssen entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Wie aber soll das funktionieren, wenn schon heute absehbar ist, dass für den Pflichteinsatz Kinderkrankenpflege bundesweit auch nicht ansatzweise genügend Praxisplätze zur Verfügung stehen?“.

Erkennbar ist jetzt schon, dass die Einführung des Pflegeberufegesetzes zum 1.1.2020 für alle Schulen eine große Umstellung bedeuten wird, absehbar aber auch, dass sich manche Schulen aufgrund des hohen organisatorischen Aufwandes ganz aus der Ausbildung zurückziehen werden.

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