Karriere im öffentlichen Dienst – das Laufbahnrecht für Tarifbeschäftigte und Beamte
Grundsätzlich gibt es die Möglichkeit im öffentlichen Dienst sowohl als normaler Angestellter („Tarifbeschäftigter“) als auch als Beamter beschäftigt zu sein. Für Beamte gilt das sogenannte Laufbahnrecht, d. h. verschiedene Berufswege haben jeweils spezifische Zugangsanforderungen im Hinblick auf die Einstellung und das berufliche Fortkommen.
Vier verschiedene Laufbahngruppen
Im öffentlichen Dienst wird zwischen 4 Qualifikationsebenen unterschieden:
- Einfacher Dienst (1. Qualifikationsebene)
- Mittlerer Dienst (2. Qualifikationsebene)
- Gehobener Dienst (3. Qualifikationsebene)
- Höherer Dienst (4. Qualifikationsebene)
Anforderungen für die verschiedenen Laufbahngruppen
Um im Einfachen Dienst eingestellt zu werden, benötigt man einen Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand. Zudem muss man einen Vorbereitungsdienst oder eine entsprechende Berufsausbildung absolvieren.
Für den Mittleren Dienst ist ein Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand notwendig. Außerdem muss ein Vorbereitungsdienst oder eine Berufsausbildung mit nachfolgender hauptberuflicher Tätigkeit abgeleistet werden.
Wer direkt im Gehobenen Dienst einsteigen möchte, sollte ein Fachabitur, ein Abitur oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand mitbringen sowie einen Vorbereitungsdienst oder einen an einer Hochschule abgeschlossenen Bachelor oder einen gleichwertigen Abschluss und eine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen können.
Für eine Einstellung im Höheren Dienst ist ein mit einem Master abgeschlossenes Hochschulstudium oder ein gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel ein Staatsexamen oder ein Universitätsdiplom) notwendig.
Zusätzlich muss die Person einen Vorbereitungsdienst oder eine hauptberufliche Tätigkeit nachweisen.
Jede Laufbahngruppe ist einer unterschiedlichen Besoldungsgruppe zugeordnet. Innerhalb der Laufbahngruppen gibt es zudem, je nach Tätigkeitsbereich, verschiedene Fachlaufbahnen, beispielsweise die Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen. Innerhalb der Fachlaufbahnen bestehen wiederum verschiedene Schwerpunkte, beispielsweise der nichttechnische Verwaltungsdienst.
Zudem besteht die Möglichkeit, in einer niedrigen Laufbahngruppe einzusteigen und dann in eine höhere Laufbahngruppe aufzusteigen.
Vorbereitungsdienst – spezielle Ausbildung im öffentlichen Dienst
Je nach Laufbahngruppe müssen unterschiedliche Voraussetzungen von den Bewerbern erfüllt werden. In jeder Qualifikationsebene gibt es die Möglichkeit, einen sogenannten Vorbereitungsdienst zu durchlaufen. Darunter versteht man eine spezielle Ausbildung im öffentlichen Dienst. Sie besteht aus praktischen und theoretischen Abschnitten und schließt mit einer Laufbahnprüfung ab.
Vorbereitungsdienste für Laufbahnen des gehobenen Dienstes werden in einem Studiengang, der mit einem Bachelor oder einem Fachhochschul-Diplom abschließt, durchgeführt. Hierzu gibt es spezielle Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung -, bei denen entsprechende Studiengänge angeboten werden.
Hinweis der Redaktion: In einigen Bundesländern aber auch bei verschiedenen Behörden und Organisationen gibt es Sonderregelungen bei den Anforderungen und Voraussetzungen.