Personalberatung Öffentlicher Dienst & Verwaltung
Datum: 13. Dezember 2016

Vollständige Bewerbungsunterlagen – was ist zu beachten?

Die vollständige Bewerbungsmappe - Eine persönliche Arbeitsprobe

Kandidaten, die unvollständige oder unordentliche Unterlagen eingereicht haben und damit bereits die Mindestanforderung an eine sorgfältige und gewissenhafte Arbeitsweise nicht erfüllen, werden sofort aussortiert. Doch was gehört in eine vollständige Bewerbung und welchen Ansprüchen gilt es im Hinblick auf ihre einzelnen Bestandteile gerecht zu werden? Wir wissen die Antwort und haben viele zusätzliche Tipps parat.

Das Deckblatt – kein Muss, aber eine Chance

Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse – das sind unabdingbare Elemente einer Bewerbung. Mit einem Deckblatt aber, das längst nicht jeder Jobsuchende seinen Unterlagen beifügt, mit dem den Personalverantwortlichen jedoch gezeigt werden kann, dass der größere Aufwand nicht gescheut wurde, kann man für einen guten ersten Eindruck sorgen.

Der entsteht natürlich nur dann, wenn das Deckblatt, auf dem die angestrebte Stelle und die persönlichen Kontaktdaten verzeichnet sein sollten und das außerdem einen Überblick über die jobrelevanten Voraussetzungen und Fähigkeiten des Bewerbers geben darf, ansprechend gestaltet ist. Mit Hilfe von grafischen Elementen und Farben kann die eigene Kreativität zum Ausdruck gebracht und etwas geschaffen werden, das nicht nur Neugier weckt, sondern auch in Erinnerung bleibt. Der Vorteil eines Deckblatts besteht weiterhin darin, dass ein mögliches Bewerbungsfoto hier größer ausfallen kann.

Das Bewerbungsfoto – persönlich punkten

Ähnlich wie das Deckblatt ist auch das Foto kein geforderter Bestandteil einer Bewerbung. Im Einstellungsverfahren dürfen die Anwärter laut Allgemeinem Gleichbehandlungsgesetz weder aufgrund ihres Geschlechts oder ihres Alters noch aufgrund ihrer ethnischen Herkunft oder ihrer Religion benachteiligt werden.

Da Bilder über diese Merkmale Auskunft geben, wird heute auf die Forderung nach einem Bewerberfoto verzichtet. In den meisten Unternehmen und für den Großteil ihrer Entscheider gehört ein Foto jedoch weiterhin zu einer guten Bewerbung dazu. Es stellt aber nicht nur die Gelegenheit dar, eine unausgesprochene Erwartung zu erfüllen.

Das Bild eröffnet dem Personaler einen Blick auf den potentiellen neuen Mitarbeiter, der nun nicht nur mit dem geschriebenen Wort, sondern auch mit Ausstrahlung und Persönlichkeit punkten kann. Um das zu gewährleisten, sollte das Bild die Porträtaufnahme eines Profis sein, auf der sich der Bewerber authentisch und in der Kleidung präsentiert, die zu ihm und zur anvisierten Stelle passt. Was es darüber hinaus beim Bewerbungsfoto zu beachten gilt, verrät zum Beispiel der Karriereletter.

Das Anschreiben – mit Optik und Inhalt überzeugen

Bevor die Argumente der Kandidaten wahrgenommen werden, die mit über ihre Eignung für die Stelle entscheiden, gilt der Blick zunächst den rein „kosmetischen“ Aspekten. Enthalten die Adressfelder des Absenders und des Empfängers alle relevanten Daten? Ist eine Betreffzeile definiert und nimmt sie auf die vakante Stelle Bezug? Wurden die Ränder eingehalten? Sind auch das Datum und die eigenhändige Unterschrift nicht vergessen worden?

Während man die Erfüllung der formalen Voraussetzungen durch die Verwendung eines Tools wie Anschreiben2go leicht sicherstellen kann, heißt es beim Inhalt alles andere als konform zu sein. Abheben kann sich derjenige, der einen ungewöhnlichen thematischen Ansatz wählt und seine Begeisterung für den zu besetzenden Posten und das einstellende Unternehmen glaubwürdig vermittelt. Darüber hinaus sind die Qualitäten und Qualifikationen herauszustellen, die den Anforderungen der Ausschreibung entsprechen.

Wer also das Bewerbungsschreiben nutzt, dass er auch bei seinen letzten acht Bewerbungen versandt hat, verspielt mögliches Interesse. Das gilt auch für diejenigen, die kein Ende finden können, denn: Länger als eine DIN A4-Seite sollte das Anschreiben nie sein.

Der Lebenslauf – Schlüsselstelle und Meisterstück

Auch der tabellarische Lebenslauf sollte nicht zu sehr ausufern. Während zwei Seiten bei durchschnittlich viel und drei Seiten bei sehr umfassenden Berufserfahrungen genügen, ist eins besonders wichtig: Die Einheitlichkeit von (Deckblatt,) Anschreiben und Lebenslauf in Bezug auf Schriftart, Schriftgröße, Zeilenabstand und andere Layout-Belange, die sich beispielsweise mit Hilfe des Bewerbungstools Lebenslauf2go gewährleisten lässt.

Ein solches Online-Werkzeug erlaubt es auch, augenblicklich die Sortierung zu verändern, die in den einzelnen Bereichen zur Schul- und Ausbildung, zu Berufserfahrungen und besonderen Kenntnissen entweder jeweils chronologisch auf- oder (in der amerikanischen Variante) absteigend zu erfolgen hat. Essentiell ist, dass auch im Lebenslauf, dem viele Personaler die meiste Aufmerksamkeit schenken, Schlüsselbegriffe aus der Tätigkeitsbeschreibung der Stellenanzeige einfließen sollten, die die Passgenauigkeit der Qualifikation des Bewerbers zum Anforderungsprofil der freien Stelle verdeutlichen.

Zeugnisse – aktuell und ausgesucht

Nach der Fertigstellung des Lebenslaufes ist die Überzeugungsarbeit ebenso wenig schon abgeschlossen wie die Bewerbungsunterlagen vollständig sind. Die Schul-, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, die als Anlagen folgen sollten, sprechen für die Richtigkeit der Angaben und – wenn sie in der Reihenfolge beigelegt sind, in der sie im Lebenslauf erwähnt werden – für die Strukturiertheit des Jobaspiranten.

Grundsätzlich sollte, um die Bewerbung nicht zu überfrachten, auf Nachweise verzichtet werden, die einen überholten, lange zurückliegenden Kompetenzstand bestätigen. Überdies ist es wichtig, dass das, was der Bewerber als Beleg seiner Fähigkeiten beigibt, auch wirklich für ihn spricht. Die Seite Arbeits-Abc hilft, die Zeugnissprache zu verstehen, die Personaler leicht dekodieren können, und sich bei der Auswahl der Anlagen sicherer zu sein.

Wer in der engeren Wahl oder gar auf dem Stapel der Favoriten landen will, hat bei seiner Bewerbung einiges zu beachten. Wenn Anschreiben, Lebenslauf und Co. aber eine Einladung zum Vorstellungsgespräch oder gar die ersehnte Stelle nach sich ziehen sollen, darf keine Mühe zu groß sein.

Autor diesesGastartikels ist HerrThomas Doeveling der ROCKIT-INTERNET GmbH.

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