Kirchenkreisamtsleiter Evangelische Kirche (m/w/d)
Geschäftsführungsaufgaben Option Kirchenbeamtenverhältnis
Das Kirchenkreisamt in Hessen als Arbeitgeber
Das Kirchenkreisamt ist die Verwaltungsbehörde des Kirchenkreises in Hessen. Es unterstützt die Kirchengemeinden, Einrichtungen und Gremien des Kirchenkreises bei der Erfüllung ihrer Aufgaben, der Vorbereitung und Ausführung von Entscheidungen sowie durch sachkundige Beratung in den Bereichen Personalwesen, Grundstücks-, Bau- und Finanzwesen sowie Diakonie und Kindertagesstätten.
Ihr Arbeitsplatz als Kirchenkreisamtsleiter
Das Kirchenkreisamt liegt im Main-Kinzig Kreis. Sie sind verantwortlich für ca. 30 Mitarbeitende. Als Kirchenkreisamtsleiter berichten Sie an das Leitungsgremium Ihres Kirchenkreises direkt.
Aufgaben und Verantwortung:
- Dienststellenleitung des Kirchenkreisamtes mit Personalverantwortung für ca. 30 Mitarbeitende inkl. Wahrnehmung der Dienst- und Fachaufsicht
- Festlegung von Zielen, Aufgaben und Prioritäten des Kirchenkreisamtes
- Mitverantwortung für die Ziele und kirchlichen Handlungsfelder des Kirchenkreises sowie Wahrnehmung von Geschäftsführungsaufgaben
- Entscheidung von Grundsatz- und Personalangelegenheiten,
- Finanzplanung sowie Budgetverantwortung für das Kirchenkreisamt und den Kirchenkreis (Haushaltsvolumen ca. 5 Mio. €),
- Beratung und Zusammenarbeit mit Vorstands- und Aufsichtsgremien,
- interne und externe Vertretung des Kirchenkreisamtes
Ihre Ausbildung und Qualifikation (m/w/d):
- Abgeschlossenes Master Studium Betriebswirtschaftslehre oder Personalmanagement oder ähnliche Studiengänge
- Laufbahnbefähigung für den gehobenen nichttechn. Dienst erforderlich
- Laufbahnbefähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst wünschenswert
- Hohe Sozial- und Personalführungskompetenz
- Umfassende Erfahrung im Bereich der öffentlichen Verwaltung
- Gute Kenntnisse in kaufmännischer Buchführung - DOPPIK
- Mitglied in einer christlichen Kirche
Das der Kirchenkreisamt der evangelischen Kirche bietet Ihnen
- Unbefristete Festanstellung in Vollzeit
- Arbeitsvertrag auf Basis TV-L oder
- Übernahme Kirchenbeamtenverhältnis bei Vorliegen der Voraussetzungen