Präsident - Präsidentin
Hochschule Flensburg - Bewerbungsfrist 11.05.2023
Die Hochschule für angewandte Wissenschaften
Die Hochschule Flensburg ist eine praxisorientierte Fachhochschule im Norden Deutschlands, die eine breite Palette an Studiengängen in den Bereichen Technik, Wirtschaft, Sozialwissenschaften und Gesundheit anbietet.
Mit rund 4.000 Studierenden und 200 Mitarbeitern legt sie großen Wert auf eine persönliche Atmosphäre und individuelle Betreuung. Die Hochschule ist international ausgerichtet und pflegt zahlreiche Partnerschaften mit Hochschulen weltweit.
Ihr Arbeitsplatz als Präsident (w/m/d)
Der Arbeitsplatz des Präsidenten oder der Präsidentin an der Hochschule Flensburg ist in der Regel das Präsidentenbüro, das sich in der Hochschulverwaltung befindet. Von hier aus koordiniert und leitet der Präsident oder die Präsidentin die Geschicke der Hochschule und arbeitet eng mit den Fakultäten und Abteilungen der Hochschule zusammen.
Ihre Aufgaben und Verantwortung (w/m/d)
- Als hauptamtliches Mitglied und Vorsitzende*r des Präsidiums leiten Sie die Hochschule im Team mit den anderen Präsidiumsmitgliedern und arbeiten eng mit den Gremien der Hochschule zusammen. Sie verfügen über die Richtlinienkompetenz und sind innerhalb der Hochschule für die laufenden Geschäfte und die Wahrung der Ordnung sowie des Hausrechts zuständig.
- Sie vertreten die Hochschule gerichtlich und außergerichtlich. Näheres regelt das Hochschulgesetz des Landes Schleswig-Holstein (HSG SH) in den §§ 22 und 23.
- Sie stärken die Profilbildung der Hochschule Flensburg und arbeiten an der strategischen Ausrichtung in Lehre, Forschung und Transfer – national wie international.
- Sie setzen eigene Akzente im laufenden Konsolidierungsprozess der Hochschule und führen diesen erfolgreich fort. Sie fördern die Stärkung der Lehre und eine konsequente Ausrichtung der Hochschule an den Bedürfnissen der Studierenden.
- Sie modernisieren die Präsidiumsarbeit in einer lebendigen und partizipativen Hochschul- und Gremienkultur und fördern zudem die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Hochschulen in Schleswig-Holstein und darüber hinaus.
Ihr Kompetenzprofil (m/w//d)
Für die Position sind gemäß § 40 Absatz 3 Satz 2 des Hochschulgesetzes Schleswig-Holstein folgende Qualifikationserfordernisse notwendig:
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Hochschulabschluss: Der Präsident muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, vorzugsweise mit Promotion.
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Berufserfahrung: Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Hochschulverwaltung, in Führungspositionen in der Wirtschaft oder vergleichbaren Bereichen erwartet.
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Hochschulrechtliche Kenntnisse: Kenntnisse im Hochschulrecht, insbesondere im Hinblick auf das Hochschulgesetz Schleswig-Holstein, verfügen.
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Leitungserfahrung: Hervorragende Führungsqualitäten und Erfahrung in der Leitung von Organisationen.
Die Hochschule bietet Ihnen
Die Präsidentin/der Präsident wird auf Vorschlag einer Findungskommission für eine Amtszeit von sechs Jahren durch den Hochschulsenat gewählt. Wiederwahlen sind zulässig. Sie/er wird in ein Beamtenverhältnis auf Zeit oder ein befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis berufen. Die Besoldung erfolgt nach oder in Anlehnung an Besoldungsgruppe W3 zzgl. Funktionsleistungsbezügen.